Gültige monatliche Elternbeiträge für Kindergartenkinder
Tägliche Nutzungszeit Kindergartengebühr
- 3 – 4 Stunden: 165,00 €
- 4 – 5 Stunden: 181,50 €
- 5 – 6 Stunden: 198,00 €
- 6 – 7 Stunden: 214,50 €
- 7 – 8 Stunden: 231,00 €
- 8 – 9 Stunden: 247,50 €
- 9 - 10 Stunden: 264,00 €
Zusätzlich
- Spielgeld 7 €
- Getränkegeld 3 €
- Mittagessen 2,65 € pro Mahlzeit (keine Abnahmepflicht, Bonverkauf bei Metzgerei Scharf)
Jedes Kind bekommt, ab September des Jahres in dem es 3 Jahre alt wird, einen Zuschuss über 100€ vom Staat auf den Kindergartenbeitrag.
Übernahme des Kindergartenbeitrages
In besonderen Fällen kann der Kindergartenbeitrag vom Jugendamt erstattet werden. Auskunft darüber erhalten Sie bei der Kindergartenleitung oder beim zuständigen Jugendamt.
Der Kindergartenbeitrag wird monatlich durch Lastschriftverfahren (Sepa) eingezogen. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.